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GEMEINSAME SICHERHEITSMETHODE (CSM)

RISIKOANALYSE EINSCHLIESSLICH ERMITTLUNG DER GEFÄHRDUNGEN
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Ermittlung aller relevanten Gefährdungen und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen im Risikomanagementprozess
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Erstellen oder aktualisieren des Gefährdungsprotokolls, bis alle Änderungen akzeptiert sind oder der Sicherheitsbewertungsbericht freigegeben wird
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Verfolgen des Fortschrittes bei der Überwachung von Risiken im Gefährdungsprotokoll
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Kommunizieren relevanter Gefährdungen an verantwortliche Akteure, die die Risiken bewerten und sich auf Maßnahmen zur Risikominderung einigen müssen
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Aktualisieren des betrieblichen Gefährdungsprotokolls, nachdem es vom Infrastrukturbetreiber oder Eisenbahnverkehrsunternehmen akzeptiert wurde

SYSTEMDEFINITION NACH
ANFORDERUNGEN DER CSM-RA
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Zweckbestimmung des Systems und Annahmen, die die Grenzen der Risikobewertung bestimmen
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Systemfunktionen und -komponenten, einschließlich menschlicher, technischer und betrieblicher Elemente
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Funktionale und physikalische Schnittstellen, einschließlich funktionaler Ein-/Ausgabesysteme und interagierender Systeme
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Festgelegte Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden
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Systemgrenzen, einschließlich anderer, interagierender Systeme und Systemumgebung, einschließlich der betrieblichen Nutzung

GRUNDSÄTZE DER
RISIKOAKZEPTANZ
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Überblick über die Risikoakzeptanzprinzipien gemäß (EU) Nr. 402/2013, Anhang I
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Nachweis der Anwendung der Regelwerke (CoP)
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Nachweis der Ähnlichkeit mit Referenzsystemen (RS)
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Nachweis der expliziten Risikoeinschätzung (ERE)
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Identifizierte Sicherheitsmaßnahmen, die in Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden, um die Systemrisiken auf ein akzeptables Maß zu senken

NACHWEISE FÜR DIE ANWENDUNG
DES RISIKOMANAGEMENTVERFAHRENS
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Beschreibung der Organisation und Benennung der Experten für Durchführung des Risikobewertungsverfahrens
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Dokumentieren der Ergebnisse in jede Phase der Risikobewertung und Auflistung aller Sicherheitsanforderungen
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Zusammenfassung aller Annahmen, die während der Systemdefinition, des Entwurfs und der Risikobewertung getroffen wurden
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Vorlage aller freigegebenen Nachweise zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
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Beauftragung, Unterstützung und Überwachung der Erstellung des Sicherheitsbewertungsberichts durch eine unabhängige Bewertungsstelle
ERFASSUNG VON ANFORDERUNGEN (Artikel 13 (EU)2018/545)

METHODIK ZUR ERFASSUNG VON ANFORDERUNGEN GEMÄSS (EU) 2018/545
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Grundlegende Anforderungen an Teilsysteme gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/545 und gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2016/797
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Anwendung einer standardisierten / anerkannten Methodik zur Erfassung der Anforderungen
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Vollständige Systemdefinition, die mit der Fahrzeugkonstruktion übereinstimmt
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Konsistente Ermittlung und Klassifizierung von Gefährdungen durch ein strukturiertes Gefährdungsmanagement
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Ordnungsgemäße Rückverfolgung der aus der Risikoanalyse abgeleiteten Anforderungen von der Gefährdung bis zum Nachweis zum Erfüllen der Anforderungen
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Ermittlung von nichteingehaltenen wesentlichen Anforderungen, die zu einer Änderung oder zum Widerruf einer Genehmigung führen kann

ERFASSUNG, VERWALTUNG UND ERFÜLLUNG ALLER ANFORDERUNGEN
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Ermittlung aller relevanten Anforderungen, die die gesamte Fahrzeugentwicklung über dessen Lebenszyklus abdecken
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Zuordnung aller relevanten Anforderungen zu Funktionen oder Teilsystemen des Fahrzeuges
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Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen, die sich aus den Nutzungsbedingungen oder anderen Einschränkungen ergeben
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Sicherstellung, dass alle relevanten Anforderungen umgesetzt und validiert werden
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Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das Fahrzeug und seine Teilsysteme für die Aspekte, die nicht durch die Europäische TSI und die Nationalen Technischen Regeln (NTR) abgedeckt sind

SICHERE INTEGRATION
DES FAHRZEUGS
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Erfassung und Dokumentation der Anforderungen für die sichere Integration der einzelnen Fahrzeugteilsysteme
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Sicherheitsbezogene Anwendungsbedingungen (SRAC) zur Gewährleistung und Unterstützung der Aspekte der sicheren Integration
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Sichere Fahrzeugintegration, bestätigt durch Bewertungen der Benannten Stelle (NoBo) bzw. der Bestimmten (DeBo), dokumentiert in Zertifikaten und den dazugehörigen Dossiers
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Nachweis der Integration des ZZS in das Schienenfahrzeug
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Datenaufzeichnungsgerät und Zugänglichkeit

TECHNISCHE KOMPATIBILITÄT MI DEM EISENBAHNNETZ IM EINSATZGEBIET
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Begriffsbestimmungen zur technischen Kompatibilität
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Anforderungen an die Kompatibilität zwischen den Merkmalen des Schienennetzes in einem bestimmten Einsatzgebiet und den Fahrzeugmerkmalen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs
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Dokumentation der technischen Kompatibilität zwischen den Teilsystemen des Fahrzeugs im Rahmen der Fahrzeugbewertung
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Dokumentation der technischen Kompatibilität zwischen dem Fahrzeug und dem Eisenbahnnetz im Einsatzgebiet
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Bestätigung der technischen Kompatibilität durch Bewertungen der Benannten Stelle (NoBo) bzw. der Bestimmten Stelle (DeBo), dokumentiert in Bescheinigungen und den dazugehörigen Dossiers