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GEMEINSAME SICHERHEITSMETHODE (CSM)

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​RISIKOANALYSE EINSCHLIESSLICH ERMITTLUNG DER GEFÄHRDUNGEN

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  • Ermittlung aller relevanten Gefährdungen und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen im Risikomanagementprozess

  • Erstellen oder aktualisieren des Gefährdungsprotokolls, bis alle Änderungen akzeptiert sind oder der Sicherheitsbewertungsbericht freigegeben wird

  • Verfolgen des Fortschrittes bei der Überwachung von Risiken im Gefährdungsprotokoll

  • Kommunizieren relevanter Gefährdungen an verantwortliche Akteure, die die Risiken bewerten und sich auf Maßnahmen zur Risikominderung einigen müssen

  • Aktualisieren des betrieblichen Gefährdungsprotokolls, nachdem es vom Infrastrukturbetreiber oder Eisenbahnverkehrsunternehmen akzeptiert wurde

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SYSTEMDEFINITION NACH
ANFORDERUNGEN DER CSM-RA

 

  • Zweckbestimmung des Systems und Annahmen, die die Grenzen der Risikobewertung bestimmen

  • Systemfunktionen und -komponenten, einschließlich menschlicher, technischer und betrieblicher Elemente

  • Funktionale und physikalische Schnittstellen, einschließlich funktionaler Ein-/Ausgabesysteme und interagierender Systeme

  • Festgelegte Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsanforderungen, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden

  • Systemgrenzen, einschließlich anderer, interagierender Systeme und Systemumgebung, einschließlich der betrieblichen Nutzung

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​​GRUNDSÄTZE DER
RISIKOAKZEPTANZ

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  • Überblick über die Risikoakzeptanzprinzipien gemäß (EU) Nr. 402/2013, Anhang I

  • Nachweis der Anwendung der Regelwerke (CoP)

  • Nachweis der Ähnlichkeit mit Referenzsystemen (RS)

  • Nachweis der expliziten Risikoeinschätzung (ERE)

  • Identifizierte Sicherheitsmaßnahmen, die in Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden, um die Systemrisiken auf ein akzeptables Maß zu senken

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​​NACHWEISE FÜR DIE ANWENDUNG
DES RISIKOMANAGEMENTVERFAHRENS
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  • Beschreibung der Organisation und Benennung der Experten für Durchführung des Risikobewertungsverfahrens

  • Dokumentieren der Ergebnisse in jede Phase der Risikobewertung und Auflistung aller Sicherheitsanforderungen

  • Zusammenfassung aller Annahmen, die während der Systemdefinition, des Entwurfs und der Risikobewertung getroffen wurden

  • Vorlage aller freigegebenen Nachweise zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen

  • Beauftragung, Unterstützung und Überwachung der Erstellung des Sicherheitsbewertungsberichts durch eine unabhängige Bewertungsstelle

ERFASSUNG VON ANFORDERUNGEN (Artikel 13 (EU)2018/545)

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METHODIK ZUR ERFASSUNG VON ANFORDERUNGEN GEMÄSS (EU) 2018/545

 

  • Grundlegende Anforderungen an Teilsysteme gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/545 und gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2016/797

  • Anwendung einer standardisierten / anerkannten Methodik zur Erfassung der Anforderungen

  • Vollständige Systemdefinition, die mit der Fahrzeugkonstruktion übereinstimmt

  • Konsistente Ermittlung und Klassifizierung von Gefährdungen durch ein strukturiertes Gefährdungsmanagement

  • Ordnungsgemäße Rückverfolgung der aus der Risikoanalyse abgeleiteten Anforderungen von der Gefährdung bis zum Nachweis zum Erfüllen der Anforderungen

  • Ermittlung von nichteingehaltenen wesentlichen Anforderungen, die zu einer Änderung oder zum Widerruf einer Genehmigung führen kann

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ERFASSUNG, VERWALTUNG UND ERFÜLLUNG ALLER ANFORDERUNGEN

 

  • Ermittlung aller relevanten Anforderungen, die die gesamte Fahrzeugentwicklung über dessen Lebenszyklus abdecken

  • Zuordnung aller relevanten Anforderungen zu Funktionen oder Teilsystemen des Fahrzeuges

  • Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen, die sich aus den Nutzungsbedingungen oder anderen Einschränkungen ergeben

  • Sicherstellung, dass alle relevanten Anforderungen umgesetzt und validiert werden

  • Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das Fahrzeug und seine Teilsysteme für die Aspekte, die nicht durch die Europäische TSI und die Nationalen Technischen Regeln (NTR) abgedeckt sind

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SICHERE INTEGRATION
DES FAHRZEUGS

 

  • Erfassung und Dokumentation der Anforderungen für die sichere Integration der einzelnen Fahrzeugteilsysteme

  • Sicherheitsbezogene Anwendungsbedingungen (SRAC) zur Gewährleistung und Unterstützung der Aspekte der sicheren Integration

  • Sichere Fahrzeugintegration, bestätigt durch Bewertungen der Benannten Stelle (NoBo) bzw. der Bestimmten (DeBo), dokumentiert in Zertifikaten und den dazugehörigen Dossiers

  • Nachweis der Integration des ZZS in das Schienenfahrzeug

  • Datenaufzeichnungsgerät und Zugänglichkeit

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TECHNISCHE KOMPATIBILITÄT MI DEM EISENBAHNNETZ IM EINSATZGEBIET

 

  • Begriffsbestimmungen zur technischen Kompatibilität

  • Anforderungen an die Kompatibilität zwischen den Merkmalen des Schienennetzes in einem bestimmten Einsatzgebiet und den Fahrzeugmerkmalen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs

  • Dokumentation der technischen Kompatibilität zwischen den Teilsystemen des Fahrzeugs im Rahmen der Fahrzeugbewertung

  • Dokumentation der technischen Kompatibilität zwischen dem Fahrzeug und dem Eisenbahnnetz im Einsatzgebiet

  • Bestätigung der technischen Kompatibilität durch Bewertungen der Benannten Stelle (NoBo) bzw. der Bestimmten Stelle (DeBo), dokumentiert in Bescheinigungen und den dazugehörigen Dossiers

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